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Dreigeschossiges Wohnhaus in einer Fachwerkkonstruktion, die eine Datierung in das erste Drittel des 19. Jhs. zulässt: In den beiden Obergeschossen wird das Gefüge von 3/4-Streben mit Brust- und Sturzriegeln versteift; ein Geschossüberstand ist nicht ausgebildet. In der links angesiedelten Hauszone scheint das Gebäude erweitert worden zu sein. Als bauliches Zeugnis des Wiederaufbaues nach dem Stadtbrand ist das Haus aus städtebaulichen Erwägungen schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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