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Traufständig erschlossenes Fachwerkgebäude in drei Geschossen mit rechtsseitig ausgebildetem Fachwerkraster in konstruktivem Gefüge, das sich aus geschosshohen Streben mit doppelter Verriegelung zusammensetzt. Ein Geschossüberstand ist nicht ausgebildet. Linksseitig angeschlossen ist ein ehemaliger Wirtschaftstrakt mit hoher Toreinfahrt. Die Ausfachung besteht aus Backsteinmauerwerk.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |