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Mächtiges Gebäude aus dem frühen 19. Jh. über hohem Sockel an der Ecksituation zur Gelsterstraße mit giebelseitig einsichtigem Fachwerkgefüge in konstruktivem Gerüstraster. Die Traufseite zeigt den Verputz, mit dem vermutlich alle Fassaden des Straßenzuges versehen waren. Das die Straßenraumsituation maßgeblich gestaltende Haus ist aus städtebaulichen Erwägungen schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |