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An der Ecksituation zur Kniegasse erhebt sich ein Fachwerkgebäude in einer Ständer-Rähm-Mischkonstruktion, die in den Beginn des 16. Jhs. zu datieren ist. Die Ständerkonstruktion beherbergte vermutlich wie die benachbarten Gebäude eine Halle mit seitlich angefügten Wohnzonen. Das Obergeschoss wurde als Wohn- oder Lagerbereich genutzt. Der Zustand um 1900 zeigt als interessantes Detail eine Reihung von Andreaskreuzen im Brüstungsbereich mit einem darüber aufliegenden durchgehenden Riegel. Trotz der starken baulichen Überformung ist das Haus aus architekturhistorischen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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