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Das mächtige Fachwerkgebäude in drei Geschossen und aufgesetztem Zwerchhaus gestaltet maßgeblich die Zeilenbebauung. Das Fachwerkgerüst ist regelmäßig gefügt und wird von Stockwerkstreben in den Eckgefachen versteift. Ein Geschossüberstand ist nicht ausgebildet. Das Haus, das im ersten Drittel des 19. Jhs. errichtet wurde, ist aus städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |