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Von „dem" Nauheimer Kurhaus zu sprechen, fällt schwer, da es sich mittlerweile um einen vielfältigen Gebäudekomplex mit einer entsprechenden Vielzahl von Bauphasen handelt. Historischer Ausgangspunkt sind die Jahre 1864-66, als am westlichen Rand des neuen Kurparks ein Theatersaal zusammen mit Restaurations- und Gesellschaftsräumen errichtet wurde. Vor dem länglichen Gebäude im sogenannten „Rundbogenstil" erstreckte sich eine Terrasse, von der aus der zur Usa leicht abfallende Kurpark zu überblicken war. In dessen „Rondell" hatte die Mittelachse von Theatersaal und Vorhalle ihren ideellen Ausgangspunkt. Zwar ist die Grundanlage des „Kurhauses" von 1864-66 mit dominierendem Mittelpavillon und flankierenden Seitenpavillons noch zu erkennen, nach der teilweisen Zerstörung während des 2. Weltkrieges und einem purifizierenden Wiederaufbau während der 1950er Jahre ist die bauliche Charakteristik des 19. Jahrhunderts als Gesamteindruck allerdings verloren.
Eine bereits weiter zurückliegende Veränderung der ursprünglichen Situation war die nach Plänen von Wilhelm Jost durchgeführte Erweiterung aus den Jahren 1905-1910. Damals wurde als erstes die Terrasse vor dem Kurhaus erweitert, an die Stelle der älteren Balustrade mit einer sich anschließenden geneigten Rasenfläche trat eine weiter nach vorne gezogene Stützmauer mit Freitreppe. Nördlich der Terrasse wurde ein auf drei Seiten von steinernen Lauben gefaßter Platanenhain angelegt, der als Konzertgarten genutzt wurde. Auf seiner Ostseite wurde ein polygonaler Musikpavillon in die Stützmauer zum Park eingebunden, gegenüber im Westen entstand als Abschluß statt einer zunächst geplanten einfachen Halle ein festlich gestalteter Konzertsaal. Er wurde bei einem Brand 1980 zerstört, anschließend nach den originalen Plänen des Architekten Jost wiederaufgebaut.
Bei der Bewertung des heutigen Kurhauskomplexes als Kulturdenkmal überlagern sich zwei Aspekte. Zum einen ist er Dokument geschichtlicher Zäsuren, zum anderen ein von Anfang an geplanter wichtiger Bestandteil des Kurparks. Der zuletzt genannte Aspekt trifft auch gegenwärtig trotz der angesprochenen baulichen Modifikationen noch zu.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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