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Großvolumiges Fachwerkgebäude mit breitem Zwerchhaus im abschließenden Mansarddach. Das Fachwerkgefüge besteht aus bemerkenswert starken Hölzern, die sich aus 3/4-Streben mit Brust- und Sturzriegeln an den Eckständern zusammenfügen, ein Geschossüberstand ist nicht ausgebildet. Das Wohn- und Geschäftshaus aus dem ersten Drittel des 19. Jhs. ist als wichtiger Bestandteil der Bebauung Kulturdenkmal aus städtebaulichen Aspekten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |