Friedrich-Ebert-Park Gefallenendenkmal
Friedrich-Ebert-Park Gefallenendenkmal
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Werra-Meißner-Kreis
Witzenhausen
  • Am Parkweg
Gefallenendenkmal
Flur: 20
Flurstück: 269

In dem der Walburger Straße zugewandten Teil des Friedrich-Ebert-Parkes erhebt sich ein Gefallenendenkmal, das im Jahr 1924 von der Stadt Witzenhausen gestiftet wurde. Über einem monolithischen Block von etwa 7 m Kantenlänge strebt ein Pyramidenstumpf mit abschließendem Zeltdach auf. In der Sockelzone befinden sich die Namen der im Ersten Weltkrieg Gefallenen; gerahmt werden die Namenlisten von grob gearbeiteten Reliefs.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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