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In der Blickachse zur Mühlenstraße setzt das um 1830 erbaute Fachwerkwohnhaus in zwei Geschossen mit konstruktivem Gerüstraster einen deutlichen städtebaulichen Merkpunkt und ist daher schützenswertes Kulturdenkmal. Das Gerüstgefüge des Hauses wird von einem regelmäßigen System aus doppelt verriegelten, nahezu geschosshohen Streben akzentuiert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |