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Markantes Wohnhaus in drei Geschossen mit kräftig ausgebildeter Fachwerkkonfiguration, deren baulicher Kern die Mannfiguren mit überblatteten Kopf- und Fußstreben vergegenwärtigen. Von jüngeren Umbauten zeugen die geschosshohen, einfach verriegelten Streben im Obergeschoss. Der Bereich des Geschossüberstandes wird von einem Zahnschnittfries betont. Auf Grund der Fachwerkkonstruktion scheint eine Bauzeit der Kernsubstanz um 1620 wahrscheinlich. Wegen der besonderen Lage im Einzugsbereich der Marktgasse ist das Haus aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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