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Der Grundriss dieses Hauses folgt dem kurvigen Verlauf des Straßenzuges und setzt mit seiner markanten Fachwerkkonfiguration am Durchbruch zur Werra einen wichtigen städtebaulichen Blickpunkt. Das Fachwerkgefüge ist aus 3/4-Streben mit doppelter Verriegelung an den Eck- und Bundständern regelmäßig geschnitten. Wohl als eines der ersten nach dem Brand von 1809 errichteten Gebäude ist das Haus aus stadtgeschichtlichen Aspekten Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |