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Das Fachwerkwohnhaus aus der ersten Hälfte des 19. Jhs. ist Teil der nach dem Stadtbrand hier erbauten Gebäude, die sich durch eine regelmäßig gefügte, auf Zierformen verzichtende Architektur auszeichnen. Das Fachwerkgerüst des Gebäudes wird von 3/4-Streben mit Brustriegeln versteift; der Bundständer im Obergeschoss wird von einem Paar konvergierender Fußstreben im Brüstungsbereich arretiert. Ein Geschossüberstand ist nicht ausgebildet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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