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Das Fachwerkwohnhaus in zwei Geschossen mit einem Zwerchhaus aus der Bauzeit, die in der ersten Hälfte des 19. Jhs. anzusiedeln ist, schließt die markante Gebäudegruppe nach Westen ab. Die Fachwerkkonstruktion setzt sich aus 3/4-Streben mit zweifachem Riegel zusammen und ist daher mit dem Gerüstraster des benachbarten Hauses nahezu identisch.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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