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Das Fachwerkwohnhaus setzt als abschließender Bau einen städtebaulichen Merkpunkt im Verlauf der engen Gasse. Das Fachwerkgerüst besteht aus 3/4Streben mit Brust- und Sturzriegeln an den Eckständern, der Bundständer im Obergeschoss wird durch flankierende Stiele besonders hervorgehoben. Das Haus aus der Mitte des 19. Jhs. ist aus ortsgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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