Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Großformatiges Fachwerkwohnhaus in dreigeschossiger Rähmkonstruktion mit breit aufgesetztem Zwerchhaus, in das Jahr 1609 an einem Füllholz zum ersten Obergeschoss datiert. Die an der Giebelseite einsichtige Fachwerkkonfiguration setzt sich aus einem konstruktiven Gerüst zusammen, die fassadenseitige Schaufront war mit Blechplatten vernagelt. Besonders eindrucksvoll ist die in ursprünglichen Resten erhaltene Toreinfahrt. Der Geschossüberstand wird durch reiche Schmuckformen akzentuiert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |