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An der Einfahrt in die Carl-Ludwig-Straße setzt ein Wohn- und Geschäftshaus aus dem frühen 19. Jh. einen städtebaulichen Akzent, da die Hintergebäude weit in die Zeilenbebauung der abzweigenden Straße einfließen. Das Fachwerkgerüst zeigt das typische Raster der Bauzeit mit regelmäßig gefügten 3/4-Streben mit doppelter Verriegelung an den Eck- und Bundständern. Das markante Gebäude in unmittelbarer Nachbarschaft zum Rathaus ist auf Grund seiner exponierten Lage Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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