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Das traufseitig erschlossene Wohnhaus in zwei Geschossen über angedeutetem Sandsteinsockel setzt am Beginn des Straßenzuges einen deutlichen städtebaulichen Akzent. Die Fachwerkkonstruktion setzt sich aus 3/4-Streben mit einfachem Riegel an den Eckständern beider Geschosse sowie konvergierenden Fußstreben im Brüstungsbereich an den Bundständern zusammen. Das eingestellte Zwerchhaus stammt aus der Erbauungszeit Mitte des 19. Jhs. Erhalten ist eine typische Eingangstür aus der Bauzeit.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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