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Das in das Jahr 1575 datierte Wohnhaus am Abschluss des Straßenzuges setzt über der Ecksituation zur Burgstraße einen städtebaulichen Akzent. Das Fachwerkgefüge des Doppelhauses ist an der linken Seite einsichtig, dort finden sich im Obergeschoss kräftige 3/4Streben mit einfacher Verriegelung, die das Fachwerkgerüst versteifen. Im Bereich des Geschossüberstandes sind der Unterkante der Schwelle und den Füllhölzern mächtige Schiffskehlen eingegraben.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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