Gärtnerei und Parkwärterhaus
Gärtnerei und Parkwärterhaus
Gärtnerei
Nördlicher Park 20 und 22, Gärtnerei
Gärtnerei
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Wetteraukreis
Bad Nauheim
  • Am Kaiserberg 19
  • Am Kaiserberg 30
  • Am Kaiserberg 28
  • Am Kaiserberg 26
  • Am Kaiserberg 23
  • Am Kaiserberg 21
  • Am Kaiserberg 20
  • Am Kaiserberg
Gärtnerei 'Am Kaiserberg' mit Parkwärterhaus
Flur: 7
Flurstück: 179/1, 179/2, 179/3, 179/4, 179/7, 179/8, 182, 187, 195/2, 195/3, 196/2, 196/3, 196/4

Neuplanung von 1906-1907 unter der Federführung von Wilhelm Jost; sie ersetzte ihren Vorgänger am nördlichen Rand der ursprünglichen Nauheimer Saline und sorgt bis heute für die gärtnerischen Belange des Kurbetriebes. Die Unterhaltung des Kurparkes ist in diesem Zusammenhang besonders herauszustellen.

Drei gestreckte Baukörper in West-Ost-Richtung wurden auf lockere Weise dem leicht fallenden Hanggelände am nordwestlichen Rand des Kurparkes eingefügt. Dominierend der mittlere mit hohem Mansardgiebeldach. Hier wurde im Erdgeschoss die große Überwinterungshalle untergebracht, der sich kammartig nach Süden mehrere Glashäuser anschlossen (abgebrochen). Die Stirnseite im Osten mit niedrigeren Querflügeln, die den Zugang zur Gärtnerei baulich betonen.

Der Bauaufgabe angemessen hat die bis heute ihrem ursprünglichen Zweck dienende Anlage einen ländlichen Charakter. Der Materialwechsel von Putz zu Bruchstein und vertikaler Holzverkleidung trägt dazu bei. In der Fernsicht besonders augenfällig der bewegte Umriss der mit Ziegeln gedeckten Dächer. Von Anfang an war ein im Nord-Osten etwas abgerückt stehendes Parkwarthaus Teil der Baugruppe. Mit seinem Mansardkrüppelwalmdach, den glatt geputzten Wandflächen mit hölzernen Fensterklappläden wirkt es wohnlich und trotzdem harmonisch mit den übrigen, mehr als zweckhaft zu bezeichnenden Gebäuden zusammen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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