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Mächtiger Fachwerkbau über längsrechteckigem Grundriss in drei Geschossen am Beginn des Straßenzuges aus der zweiten Hälfte des 19. Jhs. Die Fassadengestaltung gliedert sich in einen regelmäßigen Aufriss aus drei Stockwerken und neun Achsen. Die Fachwerkkonstruktion vermittelt ein symmetrisches Gefüge, das von Stockwerkstreben in den Eckgefachen versteift wird. Besonders bemerkenswert sind die rundbogig geschlossenen Fenster im Erdgeschoss. Die ehemalige Schule ist Kulturdenkmal aus stadtgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
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