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Den Abschluss des Straßenzuges besetzt ein Fachwerkgebäude von 1750/51 (d) mit regelmäßig abgezimmertem Fachwerkgefüge, bestehend aus 3/4-Streben mit Brust- und Sturzriegeln an den Eckständern; der Brüstungsbereich wird von konvergierenden Fußstreben verfestigt. Das Dach wird durch ein breites Zwerchhaus bekrönt. Das in der Straßenfront anschließende, traufständige Nebenhaus, vermutlich urspr. zu Wohnzwecken errichtet, heute als Wirtschaftsgebäude genutzt, zeigt im Innern einen Ständerbau des Jahres 1535 (d). Das ungestört erhaltene Dachwerk zeigt eine typische spätmittelalterliche Zimmermannsarbeit. Beide Fachwerkgebäude sind daher Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen. Der mittelalterliche Bau ist aufgrund seines Alters und der Holzkonstruktion zudem aus wissenschaftlichen Gründen KD, der barocke Eckbau wegen seiner markanten Lage aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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