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Traufständig erschlossenes Fachwerkwohnhaus in zwei Geschossen mit Stockwerkstreben als konstruktivem Gefüge. Im linken Bereich öffnet eine hohe Tordurchfahrt den Zugang zum rückwärtigen Teil der Parzelle. Das mächtige Haus aus der Mitte des 19. Jhs. ist in diesem Teil des Straßenzuges gleich einem Solitär von städtebaulicher Dominanz und daher als Kulturdenkmal schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |