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Ehemals zweigeschossiges, traufständig erschlossenes Fachwerkgebäude mit nachträglich aufgesetztem Obergeschoss. Der Kern des Hauses datiert, wie die Mannfiguren mit Hals- und Brustriegeln im ersten Obergeschoss zeigen, wohl in das Ende des 18. Jhs. Das zweite Obergeschoss ist jüngere Zutat. Das Haus ist als wichtiger Bestandteil der Zeilenbebauung aus städtebaulichen Aspekten Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |