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In die Obere Mühlstraße hinein ragt ein dreigeschossiges Fachwerkgebäude in einem konstruktiven Gerüstraster aus 3/4-Streben an den zu verfestigenden Eck- und Bundständern. Als hervorgehobene Zierformen sind der Unterkante der Schwelle und den Füllhölzern Schiffskehlen eingelegt. Das Haus aus dem Ende des 16. Jhs. ist aus ortsgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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