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An der Traufseite mit Blechplatten verkleidetes Fachwerkwohnhaus in einer dreigeschossigen Ständer-Rähm-Mischkonstruktion aus den ersten Jahren des 16. Jhs. Das Fachwerkgefüge ist an der Giebelseite zur Oberen Mühlstraße einsichtig. Besonders ausgeprägt ist das Obergeschoss mit einer friesartigen Aneinanderreihung konvergierender Fußstreben im Brüstungsbereich über weit vorkragendem Geschossüberstand.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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