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Gründerzeitliches Wohn- und Geschäftshaus mit einem reichen Bestand an schmückendem Fachwerk in den beiden Obergeschossen. Die Fassadenseite verfügt über einen bewegten Aufriss, den zwei wenig aus der Wandfläche heraustretende Ausluchten prägen. Da das Haus eine Torfunktion für den Altstadtbereich auszeichnet, ist es als Kulturdenkmal in den Bestand der schützenswerten Gebäude aufzunehmen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |