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Abseits der Straße befindet sich ein zweigeschossiges Gebäude aus dem Jahr 1922 mit einem bis zum Abschluss des ersten Obergeschosses abgeschleppten Schopfwalmdach. Besonders bemerkenswert ist das grobquadrig gegliederte Hausteinmauerwerk, das dem Gebäude ein rustiziertes Äußeres verleiht. Unterstrichen wird dieser Eindruck durch die zweiläufige Sandsteintreppe, die auf einen von steinernen Konsolen unterfangenen Balkon mündet. Die Wahl des Baumaterials weist auf den Bauherren, den Baustoffhändler Brill!
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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