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Das mit gelben Ziegeln verkleidete Wohnhaus ist baulicher Repräsentant der Stadterweiterung im späten 19. Jh. Es erhebt sich in zwei Geschossen über Souterrain und wird an der Fassadenseite von einem Risalit mit abschließendem Treppengiebel besonders akzentuiert. Gesimse und Gewände werden durch farblich abgesetzte Formsteine hervorgehoben.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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