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Den baulichen Auftakt der Straße besetzt eine Villa, die 1910 für Cornelius Brill erbaut wurde. Der kubische, grobteilig konzipierte Baukörper erhebt sich in zwei Geschossen über annähernd quadratischem Grundriss. Den Charakter des Hauses prägen die linksseitig eingestellten Wintergärten. Im Untergeschoss wird der ausgeschälte Raum von einer Säule mit kräftiger Entasis getragen, die Kassetten im Brüstungsbereich werden von aufgeblendeten Kartuschen gefüllt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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