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Das Gebäude weist eine ähnliche Form wie das benachbarte Haus Nr. 1 auf; wie dort ist das Haus zweigeschossig über fast quadratischem Grundriss entwickelt, das Dachgeschoss ist ausgebaut, die straßenseitige Fassade wird von Balkonen hervorgehoben, die von Säulen getragen werden. Linksseitig kragt ein Erker mit abschließendem Zwiebeldach vor. Das 1912 erbaute Haus ist markanter Bestandteil der Stadterweiterung und aus städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |