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Breit gelagertes Doppelwohnhaus in zwei Geschossen über Souterrain mit symmetrischem Fassadenaufriss: die Ecken werden von wenig vortretenden Giebeln und Erkern besetzt. Beide Wohneinheiten werden in der Mittelachse von einem Anbau verklammert, der im Obergeschoss in einem Balkon mit ursprünglich erhaltener Brüstung abschließt. Besonders hervorzuheben sind die zu Gruppen zusammengefassten Fenster im Obergeschoss mit steinernen Gewänden und abschließenden Vorhangbögen. Trotz erheblicher Störungen der originalen Bausubstanz ist das 1906 errichtete Haus Kulturdenkmal aus städtebaulichen und architekturgeschichtlichen Aspekten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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