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An der Nordseite der B 80 erstrecken sich terrassenförmig die Hänge eines Weinberges, der bis zum Ende des 19. Jhs. kultiviert wurde. Er gehörte zu einer Reihe von Weinanbauflächen, die in einer Chronik aus dem Jahr 1711 folgendermaßen beschrieben werden: „Überdies ist die Stadt mit Weinwachs, am Rabensberg, Clausberg, Strengebergen, Sponberge, Warteberg und Stiegeberg genannt, von Gott begnadiget." Genauer ist die Beschreibung bei Engelhard aus dem Jahr 1778: „Die Stadt hat sonst ziemlichen Weinwachs, und es wird allda viel Wein gemachet, welcher zum Theile, wenn es mit guter Auswahl der Trauben und nothiger Sorgfalt geschiehet, ganz trinkbar ist, und wohl eher ausländischen guten Weinen, als dem Burgunder, ähnlich gefunden und dafür getrunken worden." Nicht so euphorisch ist die Katastervorbeschreibung von 1745, in der auf die geringe Qualität der Böden hingewiesen wird: „Sind die hierselbst befindlieben Weinberge mehrenteils sehr schlecht und zum Teil wegen der dazuziehenden geringen Profits wüste liegen gelassen...".
Für letztere Aussage - die eher geringe Qualität des Getränkes - spricht die Tatsache, dass der Wein nicht exportiert, sondern privat konsumiert wurde. Um den Bedarf der Wirtshäuser zu decken, wurde Wein aus Franken und dem Rheinland in beträchtlichem Maße eingeführt. Rechnungen von 1650 bis 1660 belegen Summen von 200 bis 500 Taler.
Die einheimischen Gewächse erlangten häufig nicht die notwendige Reife oder wurden durch Frost derart geschädigt, dass sie nicht verarbeitet werden konnten. Ende des 19. Jhs. schließlich wurde der Weinbau in Witzenhausen aufgegeben. In den ehemaligen Weinbergen wurde von nun an Obst angebaut. Der ehemalige Weinberg oberhalb der Werra wird von einer hohen steinernen Mauer abgegrenzt, die von zahlreichen Portalen durchbrochen wird. Erhalten haben sich einige historische Torpfosten aus dem 18./19. Jh. Erschlossen wird der felsige Hang von schmalen Terrassen, die teilweise bis auf 11 Ebenen aufsteigen. Weißdorn-, Schlehen- und Wildrosensträucher bieten heute idealen Nistraum für Singvögel, auf den Felsen nisten zahlreiche Greifvögel.
Da alle historischen Stadtbeschreibungen den Weinbau erwähnen, ist der ehemalige Weinberg, dessen ehemalige Nutzung deutlich nachvollziehbar ist, im Rahmen einer Gesamtanlage aus geschichtlichen Gründen schützenswert.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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