Unter den Weinbergen 6 - Felsenkeller -
Unter den Weinbergen 6 - Felsenkeller -
Unter den Weinbergen 6/7
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Werra-Meißner-Kreis
Witzenhausen
  • Unter den Weinbergen 7
Flur: 5
Flurstück: 139/2

Stadtauswärts in nördlicher Richtung zur B 27 befindet sich außerhalb Witzenhausens über der Werra inmitten der terrassenartig erschlossenen Weinberge das sog. Bergschlösschen, ein Gasthaus, das nach den Plänen des Baumeisters Mühlhausen in den späten 20er Jahren des 19. Jhs. in reizvoller Umgebung errichtet wurde. Ob ein Vorgängerbau in dessen Planungen einbezogen wurde, ist nicht auszuschließen. Das Gebäude steigt über der unteren Terrassenstufe in zwei Geschossen auf, die von einer neunachsigen Fassade rhythmisiert werden. Den Abschluss des Gebäudes markiert ein Tympanon über der Mittelachse. Das Haus in massivem Mauerwerk verzichtet auf jegliche Schmuckformen, da es in seiner breit gelagerten Erscheinungsform auf Fernsicht konzipiert ist und die Höhe der Terrassenabschnitte als rahmende Umgebung in die Komposition einbezieht.

Im Untergeschoss des Gebäudes befand sich der Wirtschaftsteil mit Küche, Speisekammer, Speisenaufzug und einem spektakulärem Keller, der für die Standortwahl des Gasthauses nicht unerheblich war, da er vorhandene Lagerkapazitäten großer Ausdehnung bot. Die Datierung dieses Kellers ist problematisch; er scheint m. E. zeitgleich zu sein mit dem Beginn des Anbaues hiesiger Weinkulturen. Der Keller wird von zwei Kammern in ca. 45 qm Grundfläche erschlossen, die keine Spuren maschineller Bearbeitung zeigen.

Im Obergeschoss des Gebäudes befand sich der Speise- und Tanzsaal sowie angeschlossene Nebenräume. Von dort aus gelangte der Gast auf die nächsthöhere Terrasse, wo sich eine Kegelbahn befand.

Nach dem Ersten Weltkrieg wird das Gebäude von Otto Buchinger erworben, der nach einigen Umbauten im Inneren hier sein Lebensreform-Sanatorium gründet, eine Fastenklinik, die sich nun an anderem Standort in Witzenhausen befindet.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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