Am Johannisberg 2
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Werra-Meißner-Kreis
Witzenhausen
  • Am Johannisberg 2
  • Am Johannisberg
Villa
Flur: 13
Flurstück: 193/5, 193/6

Die Villa wurde im Auftrag des Besitzers der Göttinger Universitätsapotheke Fritz Frank im Jahr 1906 von Richard Riemerschmid projektiert. Es handelt sich um ein repräsentatives Landhaus, das sich in stadtauswärtiger Lage landschaftseingebunden an einem bewaldeten Hang erhebt. Der Baukörper setzt sich aus insgesamt drei Teilen zusammen, die um eine Terrasse halbkreisförmig angeordnet sind. Den seitlich angesiedelten Gebäudeteile sind unterschiedliche Funktionen wie Wohnen und Wirtschaften zugeordnet. Diese werden von einem Mitteltrakt verbunden, der ein geräumiges Speisezimmer als Hauszentrum beherbergt. Das Äußere des Hauses stellt sich als verputzter Bau mit Fachwerkblenden und abschließenden Mansarddächern in einer eher als schlicht zu bezeichnenden Art und Weise dar.

Riemerschmid entwarf, dem Anspruch eines Gesamtkunstwerkes nachkommend, auch die Innenausstattung des Hauses in Jugendstilformen die, wie die zahlreichen zeitgenössischen Publikationen beweisen, von hoher Qualität war.

Das Haus ist daher sowohl aufgrund seiner landschaftseingebundenen Lage als auch seiner qualitätvollen Maßstäblichkeit der Baukörper zueinander ein Kulturdenkmal aus städtebaulichen Aspekten. Hinzu kommt, dass es sich bei dem Haus um das einzige Gebäude Riemerschmids in der Region handelt. Vorhanden sind darüber hinaus wichtige Teile der Ausstattung wie Decken, Türen, Einbauschränke und Sitzmöbel.

Die Gestaltung des zur Villa Am Johannisberg 2 gehörigen Gartens ist in ihren wesentlichen Elementen bereits in den Bauplänen von 1906 verzeichnet. Die Hauptgestaltungselemente sind bis heute auf dem Grundstück Am Johannisberg 2 ablesbar. In seiner Gestaltung, die sich im Wesentlichen dem vorgefundenen Geländeverlauf anpasst, trägt der Gartenplan die Handschrift von Richard Riemerschmid, der auch die Pläne für das Landhaus Am Johannisberg 2 entworfen hat.

Für die auf dem genannten Grundstück befindlichen Mauern wurden unregelmäßig gehauene Sandsteine verwendet; einige der Stützmauern gründen direkt auf anstehendem Sandstein. Die Materialwahl nimmt damit unmittelbaren Bezug auf den Standort. Der Sockel und die Geäbudekanten des Wohnhauses werden durch bossierte Sandsteinquader betont. Die Wiederholung des Marterials setzt Gebäude und umgebende Gartengestaltung in eine enge Beziehung.

Nordwestlich und südwestlich des Landhauses sind auf den betreffenden Flurstücken Treppenanlagen, Mauern und Terrassen erhalten, deren Verlauf sich an den gegebenen Geländeversprüngen orientiert. Der mit einem Halkreis aus Sandstein umgebene Sitzplatz nordwestlich des Wohnhauses bezieht sich symmetrisch auf dessen Ausrichtung. Die darunter angeordneten Treppenanlagen und Stützmauern dienten wohl ursprünglich der Erschließung des Grundstücks.

Wohngebäude und Garten müssen als zusammengehörige Element der Gestlautng des ehemaligen Landhauses Fritz Frank verstanden werden. Durch die zetiliche Nähe des Entwurfs von Landhaus und Gartenanlagen (1906) zu den Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen, die Riemerschmid 1907 an seinem eigenen Wohnhaus in München-Pasing vornahme, kommt diesem Gesamtkunstwerk eine besondere Bedeutung zu. Es ist als in ihrer Gesamtkonzeption erhaltene Haus- und Gurndstücksgestaltung Riemerschmids von besonderer künstlerischer Relevanz.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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