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In einem parkartig angelegten Terrain über der Gelster befindet sich eine Villa aus dem Jahr 1902, die sich durch eine typisch gründerzeitliche Fachwerkkonfiguration auszeichnet. Das Gebäude entwickelt sich über einem Souterrain in zwei Geschossen, das Untergeschoss ist verputzt, das Obergeschoss mit aufgelegtem Fachwerk ist durch einen Giebel mit benachbartem Erker zur Stadtseite als repräsentative Schauseite des Gebäudes ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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