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Das Ende der historischen Bebauung des Straßenzuges kennzeichnet ein zweigeschossiges Wohnhaus aus dem Jahr 1904, dessen Außenbau sich an zeitgenössische Landhausarchitektur anlehnt. Besonders betont wird der Charakter des Gebäudes durch die Fachwerkabbreviaturen am Giebel, darunter befindet sich im Erdgeschoss ein polygonal gebrochener Erker.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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