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Das ehemals außerhalb der Ortslage befindliche Gebäude, das vermutlich als Umspannstation für den Nordbahnhof diente, beeindruckt durch seine äußere Erscheinung. Das Haus wurde zweigeschossig in Hausteinquaderung mit flach geneigtem Satteldach zu Beginn des 20. Jhs. erbaut. Kulturdenkmal aus technischen und städtebaulichen Erwägungen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Baum |