Nordbahnhofsweg 1
Nordbahnhofsweg 1 1. Stockwerk
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Nordbahnhofsweg 1 Erdgeschoss
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Nordbahnhofsweg 1 Ansicht vom 3. 6. 1889
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Werra-Meißner-Kreis
Witzenhausen
  • Nordbahnhofsweg 1
Kreishaus
Flur: 5
Flurstück: 102/5

In den Jahren 1889 bis 1891 entstand in Witzenhausen abseits der Altstadt auf einem parkartig angelegten Hügel im Auftrag des damaligen Landrates Bernhard von Schenck ein Kreisverwaltungsgebäude nach den Plänen des Baumeisters Franz Schwechten, eines der meistbeschäftigten Architekten des Zweiten Deutschen Kaiserreiches. Das Kreishaus ist neben der Erlöserkirche in Bad Homburg v.d.H. der einzige Bau Schwechtens in Hessen.

Die Kreisordnung für die Provinz Hessen-Nassau, in der die Kommunalverbände zur Selbstverwaltung ihrer Angelegenheiten angewiesen wurden, wurde am 7.6.1885 verabschiedet. An der Spitze der Verwaltungshierarchie stand der Landrat, der, auf Vorschlag des Kreistages ernannt, als Organ der Staatsregierung die Geschäfte der allgemeinen Landesverwaltung im Kreis leitete. Als Vorsitzender des Kreistages und des Kreisausschusses stand er der Kommunalverwaltung vor. Damit besetzte der Landrat im späten 19. Jahrhundert eine Mittlerfunktion zwischen zentralen Behörden der Provinz und der ihm anvertrauten lokalen Interessen. Daneben hatte der Kreisausschuss, der sich aus dem Landrat und sechs gewählten Mitgliedern konstituierte, Beschlüsse des Kreistages vorzubereiten und auszuführen sowie Kreisangelegenheiten zu verwalten. Dazu gehörten die Gemeindeaufsicht, Straßen- und Wasserbau sowie das Gesundheitswesen.

Die kurz angedeuteten Aufgaben dieser Behörde ließen dem Erbauer eines Kreishauses nur beschränkten gestalterischen Spielraum, da die Funktionen der einzelnen Räume und deren Verteilung im Grundrissraster bestimmten Vorgaben folgten. Für die Abwicklung der in einem Kreishaus anfallenden Arbeiten war ein Sitzungszimmer, mehrere Arbeitszimmer für den Landrat und dessen Bedienstete sowie eine Kasse und Registratur obligatorisch. Diese für die Öffentlichkeit bestimmten Räume wurden im Erdgeschoss derart angeordnet, dass ein reibungsloser Publikumsverkehr gewährleistet werden konnte. Für Schwechten, der, wie erste Pläne aus dem Geheimen Preußischen Staatsarchiv in Berlin vom 19. Mai 1889 zeigen, den Bau in Witzenhausen über einem rechteckigen Grundriss entwickelte, bot sich als zentraler Verteiler ein schlauchartiger Korridor an, der von einem an der Schmalseite des Gebäudes befindlichen Eingang erschlossen wurde. Von dort aus gelangte der Besucher in alle für die Öffentlichkeit bestimmten Räumlichkeiten. Neben dem Eingang wurde die Kasse eingerichtet, in der Mittelachse des Gebäudes befanden sich die Schreibzimmer, daneben residierte der Landrat. Die größte Räumlichkeit war der Saal für den Kreisausschuss, der insgesamt 38 Personen Platz bot. Eine großzügige Treppenanlage mit einer halbkreisförmig geschlossenen Auskragung und einer vorgelegten Unterfahrt für den Empfang von Gespannen war in der Mittelachse angelegt. Vom Souterrain aus, wo sich die Zimmer der Bediensteten befanden, führte ein runder Treppenturm an der Nordostecke durch alle Geschosse des Hauses. Dort bewegte sich, vom Publikum unbemerkt, das Personal.

Der vom Publikumsverkehr getrennte Wohnbereich des Hausherren befand sich im Obergeschoss, wo dem Landrat und seiner Familie acht Wohn- und sechs Wirtschaftsräume zur Verfügung standen. Über dem Kreisausschusssaal war das Speisezimmer angelegt, in dem der Landrat seinen repräsentativen Pflichten in zahlreichen Empfängen nachkam, die zweifelsohne zu den gesellschaftlichen Höhepunkten des Jahres zählten. Ein zentral gelegener Salon sowie separate Zimmer für den Herren und die Dame vervollständigten den Wohnbereich.

Die beschriebenen Grundrissskizzen lagen dem Kreistag vor der eigentlichen Beschlussfassung am 6.6.1889 als baulicher Vorschlag Schwechtens zur Begutachtung vor. Erfahrungsgemäß wurden bis zu den endgültigen Plänen einige Veränderungen vorgenommen, die hier nicht gänzlich zur Erörterung stehen sollen, denn im wesentlichen blieb die vorgelegte Grundrissdisposition bestehen. Anzumerken bleibt jedoch, dass wegen des stark nach Südwesten abfallenden Terrains der Bau um seine Mittelachse gespiegelt wurde, so dass der Eingang, nun für das Publikum ohne Umweg leicht erreichbar, im Osten Zugang gewährte, der Versammlungsraum bekam seinen Platz im südwestlichen Gebäudekomplex. Außerdem verzichtete man auf das halbkreisförmig aus der Gebäudeflucht tretende Treppenhaus zu Gunsten einer kostengünstigeren Lösung. Diese Änderungen zeigen schon die Ansichten des Außenbaues vom 3. Juni 1889, die, von Marginalien abgesehen, dem ausgeführten Bau entsprechen.

Das Äußere des Kreishauses zeugt von einer souveränen Handhabung der Baumasse. Giebel, Risalite und zwei Türme wurden derart gestaltet und zueinander in Beziehung gesetzt, dass eine spannungsreiche Silhouette entsteht. Die Fassadennordseite unterstreicht die Ausrichtung auf den Eingang und das angeschlossene Treppenhaus. Um die Mittelachse des Gebäudes besonders hervorzuheben, wählte Schwechten einen symmetrischen Fassadenschnitt, in dessen Zentrum ein groß dimensioniertes Eingangsportal den Weg in den Wohnbereich des Hausherren öffnete. Die dem Besucher und der Stadt zugewandte Südseite des Gebäudes hat ihren baulichen Merkpunkt in dem besonders hervorgehobenen Risalit an der Westseite, der von einem das Gebäudedach überragenden Giebelschluss bekrönt wird. Die dort befindlichen Fenster setzen sich in Größe und Durchbildung deutlich von den übrigen Wanddurchbrüchen des Gebäudes ab und deuten damit die besondere Funktion der dahinter befindlichen Räume an. Im Untergeschoss fand sich das schon erwähnte Sitzungszimmer des Kreistages, über dem Sitzungssaal befand sich das Speisezimmer der Herrschaften. Der in der Fassadenansicht sichtbare Treppenturm vervollständigt die auf dieser Seite konzentrierte Baumasse. Korrespondierend zu dem Risalit befindet sich ein ebensolcher an der östlichen Gebäudeecke. Dessen geringere Größe wird durch den das Gebäude überragenden Turm kompensiert. Mit diesem gestalterischen Kunstgriff balanciert Schwechten die Gebäudeflanken aus und verspannt dazwischen eine symmetrische, fünfachsige Wandgliederung mit einem zentral angelegten Erscheinungsbalkon, um der baulichen Gesamterscheinung Ruhe zu verschaffen.

Das Kreishaus wurde im Zweiten Weltkrieg beschädigt. Während der Außenbau bis auf das Turmdach wiederhergestellt wurde, folgte der Wiederaufbau im Innern praktischen Erwägungen.

Das Kreishaus ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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Jüdischer Friedhof
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