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Am Ende des Straßenzuges befindet sich der Südbahnhof, der mit dem Empfangs- und Abfertigungsgebäude sowie einem Lagerschuppen als Kulturdenkmal einzutragen ist.
Das Empfangsgebäude erhebt sich über rechteckigem Grundriss in zwei massiven Geschossen. Die den Abschluss des Straßenzuges markierende Fassade wird durch einen akzentuierten Risalit in einer Breite von vier Achsen hervorgehoben. Eingang in das Gebäude bietet ein Portal mit rundbogig geschlossener Archivolte, darüber wird der Risalit von einem großen Giebelfeld abgeschlossen. Das im Jahr 1915 erbaute Gebäude ist als bauliches Dokument der Verkehrserschließung Witzenhausens im frühen 20. Jh. aus geschichtlichen Gründen erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |