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In unmittelbarer Nachbarschaft zur Hospitalkapelle befindet sich eine ehemalige Zigarrenfabrik, ein lang gestrecktes Gebäude in zwei Geschossen über hohem, massiven Untergeschoss mit einem Fachwerkgefüge, das von Stockwerkstreben in den Eckgefachen verfestigt wird. Der Bau ist als Beispiel für die Nutzung eines Fachwerkgebäudes der hiesigen Tabakindustrie aus sozialgeschichtlichen Aspekten Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |