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In der Blickachse des abknickenden Weges setzt das traufständig entwickelte Fachwerkwohnhaus aus dem Jahr 1725 einen deutlichen städtebaulichen Akzent. Das Fachwerkgerüst aus starken Hölzern fügt sich zu einem regelmäßig gebildetem Raster zusammen, das von 3/4-Streben verfestigt wird; dazwischen finden sich im Brüstungsbereich schräg eingestellte Fußstreben. Die Füllhölzer werden von vegetabilem Flachschnitzdekor hervorgehoben.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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