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Abseits der Durchgangsstraße wurde um 1730 ein Streckhof erbaut, der durch zahlreiche Anbauten eine beachtliche Längenausdehnung erfuhr. Das Wohnhaus wurde in einem konstruktiven Gerüstraster errichtet, das aus 3/4-Streben mit Brustriegeln an den Eckständern und gegenläufigen Fußstreben im Brüstungsbereich besteht. Es schließt ein Stall-Scheune-Trakt aus dem späten 19. Jh. an.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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