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Zu Beginn des ansteigenden Kirchberges erhebt sich zweigeschossig ein traufständig entwickelter Streckhof aus dem zweiten Drittel des 18. Jhs. mit abschließendem Krüppelwalmdach. Das konstruktive Gerüstraster des Fachwerkgefüges weist die ortsübliche Abzimmerung aus 3/4-Streben mit doppelter Verriegelung auf. Kulturdenkmal aus städtebaulichen Aspekten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
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