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Giebelständiges Wohnhaus in zwei Geschossen über hohem Sandsteinsockel mit einer inschriftlichen Datierung in das Jahr 1747. Die Fachwerkkonstruktion zeigt das ortstypische Gerüstraster aus 3/4-Streben mit Riegeln an den zu arretierenden Streben. Als straßenraumprägendes Haus in unmittelbarer Nachbarschaft zur Kirche ist es auf Grund seiner erhaltenen Bausubstanz Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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