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Der ortsuntypisch giebelständig entwickelte Streckhof ist um 1700 erbaut worden. Das Fachwerkgefüge erhebt sich zweigeschossig in regelmäßigem Verband aus 3/4-Streben an den Eck- und Bundständern. Ein Geschossüberstand ist nicht ausgeprägt. Abschließend ist ein Wirtschaftstrakt in einer Fachwerkkonstruktion angefügt. Das vermutlich älteste Haus, das sich im Verlauf des Straßenzuges erhebt, ist aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |