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Giebelständiger Streckhof in zwei Geschossen über hohem Sandsteinsockel, um 1730 erbaut. Charakteristisch sind die starken, gebogenen Hölzer, die das Fachwerkgefüge mittels 3/4-Streben verfestigen. Auf das Wohnhaus folgt ein Stall-Scheune-Trakt in einer Fachwerkkonstruktion aus geschosshohen Streben äußerst dünnen Querschnittes.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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