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Das ehemals außerörtlich gelegene Forsthaus der von Buttlarschen Forstverwaltung aus dem Jahr 1797 übt ebenso wie die gegenüber befindliche Burgmühle eine Torfunktion an der Ortseinfahrt aus. Das traufständig erschlossene Fachwerkwohnhaus in zwei Geschossen mit abschließendem Krüppelwalmdach weist ein symmetrisches Gerüstgefüge auf. an den Eck- und Bundständern verfestigen 3/4-Streben mit doppeltem Riegel den Fachwerkverband.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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