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Die dreiseitig erschlossene Hofanlage setzt gegenüber dem Kirchberg einen wichtigen städtebaulichen Akzent. Das hart an die Straße grenzende, giebelständig orientierte Wohnhaus in zwei Geschossen über mächtigem Sandsteinsockel stammt aus der Mitte des 19. Jhs. Darauf verweisen die geschosshohen Streben in den Eckgefachen. Ein ähnliches Konstruktionsraster zeichnet die Wirtschaftsgebäude aus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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