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Den innerörtlichen Kreuzungsbereich mehrerer Straßen markiert ein inschriftlich datierter Streckhof aus dem Jahr 1732. Im linken Teil des Gebäudes befand sich, wie der deutlich abgesetzte Sockel und das Fehlen jeglicher Wanddurchbrüche verdeutlicht, eine Scheune. Das Fachwerkgefüge des in der Mitte angesiedelten Wohntraktes setzt sich aus gebogenen 3/4-Streben und konvergierenden Fußstreben unterschiedlicher Stärke zusammen. Rechts angeschlossen ist eine hohe Durchfahrt mit ursprünglich genutztem Fruchtboden, der später als Knechtkammer diente; dort Mannfiguren mit Hals- und Brustriegeln, die leicht gebogenen Fußstreben weisen auf eine Bauzeit ins späte 18. Jh.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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