Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Im Verlauf des sich deutlich verschmälernden Straßenzuges setzt ein Streckhof aus dem ersten Drittel des 18. Jhs. in ortstypischer Baugestalt einen wichtigen städtebaulichen Merkpunkt. Besonders markant sind die leicht gebogenen 3/4-Streben an den Eckständern des Wohnhauses, die von gezapften Brustriegeln zusätzlich gesichert werden. Sie sind auch an der Giebelseite ausgebildet, die wegen der Lage des Hauses als zusätzliche Schauwand aufgewertet wurde. Rechts angeschlossen ist eine Durchfahrt mit Tenne.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |